Aus Sicht eines Notars lässt sich diese Frage ganz einfach beantworten. Das Gerichts- und Notarkostengesetz sieht vor, dass sich die Gebühren nach dem Vermögen richten. Hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer. Einen guten Anhaltspunkt bietet der → Notarkostenrechner von Norbert Heydorn. Oder man fragt den Notar selbst, bevor man bei ihm die Beurkundung in Auftrag gibt.
Geht das auch billiger?
Man kann ein Testament auch ohne einen Notar verfassen. Handschriftlich und kostenfrei.
Was für Vorteile hat es, ein Testament vom Notar beurkunden zu lassen?
Ein notariell beurkundetes Testament hat höhere Beweiskraft als ein handschriftliches Testament. Wenn die Verfügungen nicht zu kompliziert sind, wird das notariell beurkundete Testament in der Regel von Banken und Grundbuchämtern anerkannt. Um mit dem handschriftlichen Testament über Grundstücke verfügen zu können, benötigen die Erben zusätzlich einen Erbschein. Der kostet Geld – oft mehr als ein Testament beim Notar gekostet hätte.
Die Leistungen des Notars umfassen außerdem eine rechtliche Beratung. Ein guter Notar formuliert die Wünsche, die man ihm mitteilt, in rechtlich eindeutige Sätze und weist auf Regelungslücken hin. Diese Dienstleistung ist mit der Gebühr für die Beurkundung abgegolten.
Welches Testament für wen?
Wir empfehlen, früh im Leben ein Testament handschriftlich zu verfassen und regelmäßig zu prüfen und zu überarbeiten. Wechselnde Lebenssituationen – Anlässe wie Kinder, Eheschließung, Haus, Trennung, Scheidung, Unternehmensgründung oder Unternehmensnachfolge – erfordern unterschiedliche Testamente. Wenn später absehbar ist, dass das nächste Testament wahrscheinlich das letzte sein wird, dann empfehlen wir eine notarielle Beurkundung. Denn dann zahlt es sich aus, dass dieses Testament nach dem Tod ohne Erbschein anerkannt wird.
Juristische Beratung durch einen Notar oder einen Rechtsanwalt ist in jedem Fall sinnvoll, um das Gewünschte auch rechtssicher zu formulieren. Wir bieten zusätzlich zur juristischen Beratung auch steuerliche Beratung, um Erbschaftsteuer und andere steuerliche Risiken abzuschätzen und zu minimieren.
Und was noch?
Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht empfehlen wir jedem, der seine Angehörigen für den Ernstfall wappnen will. Testament, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ergänzen einander. Bei Unternehmern sollte zusätzlich der Gesellschaftsvertrag des Unternehmens darauf abgestimmt werden.