Was kostet ein Testament?

Testament von Alfred NobelAus Sicht eines Notars lässt sich diese Frage ganz einfach beantworten. Das Gerichts- und Notarkostengesetz sieht vor, dass sich die Gebühren nach dem Vermögen richten. Hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer. Einen guten Anhaltspunkt bietet der → Notarkostenrechner von Norbert Heydorn. Oder man fragt den Notar selbst, bevor man bei ihm die Beurkundung in Auftrag gibt.

Geht das auch billiger?

Man kann ein Testament auch ohne einen Notar verfassen. Handschriftlich und kostenfrei.

Was für Vorteile hat es, ein Testament vom Notar beurkunden zu lassen?

Ein notariell beurkundetes Testament hat höhere Beweiskraft als ein handschriftliches Testament. Wenn die Verfügungen nicht zu kompliziert sind, wird das notariell beurkundete Testament in der Regel von Banken und Grundbuchämtern anerkannt. Um mit dem handschriftlichen Testament über Grundstücke verfügen zu können, benötigen die Erben zusätzlich einen Erbschein. Der kostet Geld – oft mehr als ein Testament beim Notar gekostet hätte.

Die Leistungen des Notars umfassen außerdem eine rechtliche Beratung. Ein guter Notar formuliert die Wünsche, die man ihm mitteilt, in rechtlich eindeutige Sätze und weist auf Regelungslücken hin. Diese Dienstleistung ist mit der Gebühr für die Beurkundung abgegolten.

Welches Testament für wen?

Wir empfehlen, früh im Leben ein Testament handschriftlich zu verfassen und regelmäßig zu prüfen und zu überarbeiten. Wechselnde Lebenssituationen – Anlässe wie Kinder, Eheschließung, Haus, Trennung, Scheidung, Unternehmensgründung oder Unternehmensnachfolge – erfordern unterschiedliche Testamente. Wenn später absehbar ist, dass das nächste Testament wahrscheinlich das letzte sein wird, dann empfehlen wir eine notarielle Beurkundung. Denn dann zahlt es sich aus, dass dieses Testament nach dem Tod ohne Erbschein anerkannt wird.

Juristische Beratung durch einen Notar oder einen Rechtsanwalt ist in jedem Fall sinnvoll, um das Gewünschte auch rechtssicher zu formulieren. Wir bieten zusätzlich zur juristischen Beratung auch steuerliche Beratung, um Erbschaftsteuer und andere steuerliche Risiken abzuschätzen und zu minimieren.

Und was noch?

Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht empfehlen wir jedem, der seine Angehörigen für den Ernstfall wappnen will. Testament, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ergänzen einander. Bei Unternehmern sollte zusätzlich der Gesellschaftsvertrag des Unternehmens darauf abgestimmt werden.

Steuern sparen beim Wohnungskauf

Grunderwerbsteuer ist aus Sicht der Volkswirte eine der lästigsten Steuerarten: Sie wird erhoben ohne Rücksicht auf Gewinn, ohne Wertschöpfung, hemmt den Handel mit Immobilien und behindert Umstrukturierungen sogar in Unternehmensgruppen, die auf den ersten Blick gar nichts mit Immobilien zu tun haben. Seit die Bundesländer den Steuersatz frei bestimmen können, ist er mancherorts von 3,5 % auf 6,5 % gestiegen, und das, obwohl die Immobilien schon ohne Grunderwerbsteuer immer teurer werden.

Zumindest bei Kaufverträgen über einzelne Eigentumswohnungen oder Teileigentum besteht die Chance, ein paar hundert Euro zu sparen, wenn man den Kaufvertrag richtig formuliert. Bekannt ist bei fast allen Notaren, dass die Einbauküche aus dem Kaufpreis herausgerechnet werden kann. Aus einer Wohnung für 150.000 Euro mit hochwertiger gebrauchter Einbauküche (6,5 % Steuer: 9.750 Euro) wird so eine Wohnung für 147.000 Euro (6,5 % Steuer: 9.555 Euro) plus eine Einbauküche für 3.000 Euro (steuerfrei). Wie der Bundesfinanzhof entschieden hat, gilt das nicht nur für Einbauküchen und sonstiges Zubehör, sondern auch für den Anteil an der Instandhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft. Wie hoch die Instandhaltungsrücklage ist, lässt sich der letzten Verwalterabrechnung entnehmen.

Anders verhält es sich beim Erwerb einer Eigentumswohnung in der Zwangsversteigerung. Hier unterfällt der ganze Kaufpreis, das sog. Meistgebot, der Grunderwerbsteuer. Die Instandhaltungsrücklage wird nicht abgezogen. Ob der Bundesfinanzhof irgendwann diese widersprüchliche Behandlung auflösen wird – dann sicher in Richtung Steuerpflicht der Instandhaltungsrücklage –, ist offen. Bis dahin ist zu empfehlen, die Instandhaltungsrücklage offen im Wohnungskaufvertrag auszuweisen.

BFH, Urteil vom 9. Oktober 1991, Aktenzeichen II R 20/89
BFH, Urteil vom 12. März 2016, Aktenzeichen II R 27/14

Nachtrag

Inzwischen ist ein neues Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig. Das Finanzgericht Köln hat die Instandhaltungsrücklage für steuerpflichtig gehalten. Dagegen hat die Klägerin Revision eingelegt.

Finanzgericht Köln, Urteil vom 17. Oktober 2017, Aktenzeichen 5 K 2297/16
BFH, Verfahrensmitteilung zu Aktenzeichen II R 49/17