Das nachfolgende Beispiel ist wirklichkeitsnah, aber nicht echt. Der Inhalt eines konkreten Beratungsauftrags unterfällt unserer Verschwiegenheitsverpflichtung, so dass wir nur bei Zustimmung des Mandanten Auskunft über den vereinbarten Leistungsumfang und den vereinbarten Preis geben dürften.
Selbstanzeige wegen Kapitalerträgen aus einem Wertpapierdepot in Singapur
Nach dem Tod des Ehemannes beauftragt uns die Witwe, dafür zu sorgen, dass sie über das gemeinsame Wertpapierdepot bei einer Bank in Singapur verfügen kann, ohne strafrechtliche Risiken befürchten zu müssen. Wir beschaffen die Kontoauszüge und Erträgnisaufstellungen seit 2012 bis heute, ermitteln daraus die relevanten Besteuerungsgrundlagen und informieren das Finanzamt. Nach der üblichen Bearbeitungszeit fordert das Finanzamt Steuern nach und teilt mit, dass es keine strafrechtlichen Maßnahmen mehr ergreifen wird.
Mit dieser Mandantin haben wir eine Vergütung nach Zeitaufwand ausgemacht. Der tatsächliche Zeitaufwand kann von dem hier dargestellten Beispiel erheblich nach unten oder oben abweichen, je nachdem, wie gut die Unterlagen der Bank aufbereitet sind und wie komplex und umfangreich die Struktur des Vermögens im Wertpapierdepot ist. Im Beispiel ergibt sich folgende Vergütung für die einzelnen Leistungsphasen:
Auftaktgespräch mit der Mandantin, Besprechung der Vorstellungen und Wünsche der Mandantin | 2 Stunden à 280,00 Euro | 560,00 Euro |
Anforderung von Unterlagen bei der Bank in Singapur, aufwendige Legitimation mit Vollmacht, Testament und Erbschein, sowie Anforderung alter Steuererklärungen und Steuerbescheide bei einem früheren Steuerberater | 2 Stunden à 280,00 Euro | 560,00 Euro |
Besprechung mit der Mandantin; Entscheidung zu der Frage, ob zunächst eine Selbstanzeige mit großzügig geschätzten Zahlen an das Finanzamt gehen soll oder ob die Bankunterlagen abgewartet werden sollen | 1,5 Stunden à 280,00 Euro | 420,00 Euro |
Sichtung der Erträgnisaufstellungen und Kontoauszüge der Bank | 4 Stunden à 280,00 Euro | 1.120,00 Euro |
Besprechung mit der Mandantin wegen der zu erwartenden Größenordnung der Steuernachzahlungen und wegen mangelhafter Aufbereitung der Daten durch die Bank für die Jahre 2012 bis 2014; Entscheidung zum weiteren Vorgehen | 1 Stunde à 280,00 Euro | 280,00 Euro |
Aufbereitung der Kontoauszüge 2012 bis 2014 für steuerliche Zwecke | 2 Stunden à 280,00 Euro 24 Stunden à 120,00 Euro |
3.440,00 Euro |
Auswertung der steuerlich verwertbaren Erträgnisaufstellungen 2015 bis heute | 6 Stunden à 280,00 Euro | 1.680,00 Euro |
Entwurf eines Schreibens an das Finanzamt und Abstimmung dieses Schreibens mit der Mandantin; Mitteilung der zu erwartenden Steuernachzahlung; Hinweis auf zinsgünstige unaufgeforderte Vorab-Zahlung | 3 Stunden à 280,00 Euro | 840,00 Euro |
Kommunikation mit dem Finanzamt; Formbrief „Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens“ vom Finanzamt; monatelanges Warten auf abschließende Bearbeitung durch das Finanzamt | 1 Stunde à 280,00 Euro | 280,00 Euro |
Prüfung erhaltener Steuerbescheide | 4 Stunden à 280,00 Euro | 1.120,00 Euro |
Formbrief „Einstellung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens“ vom Finanzamt; Erstattung von Nachzahlungszinsen aufgrund der unaufgeforderten Vorab-Zahlung veranlassen | 2 Stunden à 280,00 Euro | 560,00 Euro |
Summe netto | 10.860,00 Euro | |
Umsatzsteuer 19 % | 2.063,40 Euro | |
Summe brutto | 12.923,40 Euro |