Preise und Leistungen

Eingangsbereich Moordeicher Landstraße 3a, 28816 StuhrUnsere Leistungen haben ihren Wert und ihren Preis. Der Wert lässt sich mal einfacher, mal weniger einfach bestimmen. Drei ganz unterschiedliche, aber für sich jeweils typische Mandatsbeziehungen haben wir hier dargestellt. Welchen Umfang, welchen Wert und welchen Preis Ihr Auftrag hat, besprechen wir gerne mit Ihnen.

Laufende Betreuung

Langjährige Mandatsbeziehungen sind davon geprägt, dass beide Seiten ihre Leistungen als ausgewogen empfinden, der Mandant ebenso wie der Berater. Manchmal dauert es eine Weile, bis die gegenseitigen Erwartungen aufeinander abgestimmt sind. Unser Anspruch ist es, von Anfang an klar über Preise und Leistungen zu kommunizieren. Und wenn sich doch einmal später herausstellt, dass die vereinbarten Leistungen oder die vereinbarten Preise nicht zu Ihren Erwartungen passen, unterbreiten wir Ihnen Vorschläge, um Preise und Leistungen zu ändern.

Die laufende Betreuung, Beratung in kleinen Einzelfragen, Buchhaltung, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen bieten wir gerne zu Preisen an, die im Voraus verlässlich kalkulierbar sind.

Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Finanzbuchhaltung sowie Lohn- und Gehaltsabrechnung Nach den Festbeträgen der Steuerberatervergütungsverordnung
oder individuellen Festbeträgen
Laufende steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung Nach Zeitaufwand,
in geeigneten Fällen nach individuellen Festbeträgen

Beispiel: Einer unserer Mandanten ist Inhaber einer GmbH & Co. KG, die einen Einzelhandel mit zwei Filialen betreibt. Der Umsatz beläuft sich auf 3 Mio. Euro jährlich bei 15 Angestellten. Wir übernehmen alle anfallenden Aufgaben im Bereich Rechnungswesen und Steuern zu einem festen Honorar von 2.295 Euro monatlich zuzüglich Umsatzsteuer. Berechnungsgrundlage …

Umstrukturierung, Nachfolge und Unternehmenskäufe

Umstrukturierung, Nachfolge, Unternehmenskäufe und andere Projekte im Rahmen der Gestaltungsberatung sind vom Umfang her schwieriger im Voraus abschätzbar. Bei einer Abrechnung nach Zeitaufwand können wir eine Schwelle vereinbaren, vor deren Überschreiten wir mit Ihnen Rücksprache halten und das weitere Vorgehen abstimmen.

Unternehmenskauf oder Unternehmensverkauf, steuerliche und/oder rechtliche Begleitung Nach Zeitaufwand,
in geeigneten Fällen nach individuellen Festbeträgen,
in geeigneten Fällen erfolgsabhängig
Unternehmensnachfolge, Generationenwechsel, Beratung zu Testament oder Erbvertrag sowie sonstige Gestaltungsberatung Nach Zeitaufwand,
in geeigneten Fällen nach individuellen Festbeträgen

Beispiel: Einer unserer Mandanten ist Inhaber einer GmbH mit 40 Mitarbeitern. Er beabsichtigt, sich in fünf bis zehn Jahren zur Ruhe zu setzen. Seine Tochter soll das Unternehmen fortführen, sein Sohn einen finanziellen Ausgleich erhalten. Wir unterbreiten Vorschläge zur Gestaltung der Nachfolgeregelung unter erbrechtlichen, familienrechtlichen, erbschaft- und schenkungsteuerlichen sowie ertragsteuerlichen Aspekten, arbeiten den vom Mandanten bevorzugten Weg im Detail aus und moderieren eine Familienkonferenz, bei der alle Beteiligten Einvernehmen über die nächsten Schritte erzielen. Über einen Zeitraum von sechs Monaten beläuft sich die Vergütung nach Zeitaufwand auf rund 15.360 Euro zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, brutto rund 18.280 Euro. Berechnungsgrundlage …

Vertretung gegenüber dem Finanzamt oder Dritten

Einsprüche gegen Steuerbescheide, Klageverfahren oder Betriebsprüfungen bearbeiten wir im Rahmen der laufenden Betreuung oder fokussiert auf einen einzelnen Vorgang. Eine kooperative Zusammenarbeit mit anderen von Ihnen beauftragten Steuerberatern oder weiteren Beratern ist für uns selbstverständlich.

Begleitung von Betriebsprüfungen Nach Zeitaufwand
Einsprüche gegen Steuerbescheide Nach Zeitaufwand,
in geeigneten Fällen nach den Festbeträgen der Steuerberatervergütungsverordnung oder nach individuellen Festbeträgen
Klageverfahren vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof Nach Zeitaufwand,
in geeigneten Fällen nach den Festbeträgen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes oder nach individuellen Festbeträgen,
in geeigneten Fällen erfolgsabhängig
Selbstanzeigen und andere steuerliche Nacherklärungen Nach Zeitaufwand,
in geeigneten Fällen nach individuellen Festbeträgen

Beispiel: Nach dem Tod ihres Ehemannes beauftragt uns die Witwe, dafür zu sorgen, dass sie über das gemeinsame Wertpapierdepot bei einer Bank in Singapur verfügen kann, ohne strafrechtliche Risiken befürchten zu müssen. Wir beschaffen die Kontoauszüge und Erträgnisaufstellungen seit 2007 bis heute, ermitteln daraus die relevanten Besteuerungsgrundlagen und informieren das Finanzamt. Nach der üblichen Bearbeitungszeit fordert das Finanzamt Steuern nach und teilt mit, dass es keine strafrechtlichen Maßnahmen mehr ergreifen wird. Im Beispiel ist die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen dadurch erschwert, dass auf den Erträgnisaufstellungen der Bank für mehrere Jahre wesentliche Angaben fehlen. Unsere Vergütung nach Zeitaufwand beläuft sich in dem Beispielsfall dadurch auf 10.860 Euro zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, also brutto rund 12.900 Euro. Berechnungsgrundlage …

Vergütung nach Zeitaufwand

Soweit eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart ist, berechnen wir unsere Arbeitszeit zu Stundensätzen zwischen 68,00 Euro und 280,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, also 80,92 Euro bis 333,20 Euro brutto. Die Stundensätze richten sich in erster Linie nach Qualifikation und Berufserfahrung der tätigen Personen. Einzelheiten sind in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Für Existenzgründer und gemeinnützige Unternehmen kommen ermäßigte Stundensätze in Betracht.