Erstberatung

Symbolbild BesprechungSie möchten uns unverbindlich kennenlernen? Sie benötigen steuerliche Beratung und möchten in Erfahrung bringen, ob wir die richtigen Ansprechpartner sind?

Die steuerliche Beratung ist von Vertrauen geprägt. Wir halten Persönlichkeit für die Grundlage einer vertrauensvollen Arbeitsbeziehung. Am Anfang dieser Arbeitsbeziehung steht für uns ein gemeinsames Gespräch, in dem wir uns gegenseitig kennenlernen. Je besser wir Sie kennen, desto besser können wir Sie beraten.

Wir stellen Ihnen gerne in einem persönlichen Termin unser Team, unseren möglichen Leistungsumfang und Vergütungsmodelle vor.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin per Telefon: (0421) 8094494-0 oder per E-Mail: info@steuern-recht-wirtschaft.de.

Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Der Gesetzgeber zieht unter anderem Steuerberater als Hilfspolizisten heran und schreibt vor, dass wir bereits vor Abschluss eines Beratungsvertrages die Identität unserer Mandanten dokumentieren müssen. Um dieser Pflicht nachzukommen, benötigen wir

  • wenn wir für Gesellschaften tätig werden: einen Gesellschaftsvertrag bzw. eine Gesellschafterliste, aus denen sich die wirtschaftlich Berechtigten ergeben, ggf. Gesellschaftsvertrag oder Gesellschafterliste der übergeordneten Gesellschaften bei mittelbaren Beteiligungen,
  • in anderen Fällen: Personalausweis oder Reisepass.