Steuerfahndung wertet Airbnb-Daten aus

Symbolbild HandschellenDie Finanzverwaltung erhält Vermieter-Daten von Airbnb. Ein irisches Gericht hat den Konzern dazu verpflichtet. Eine Sondereinheit der Hamburger Steuerfahnder wertet die Daten aus. In einigen Wochen werden die Daten in den Finanzämtern in Bremen und Niedersachsen erwartet.

Mieteinkünfte müssen versteuert werden

Die Finanzämter werden die Listen mit den Steuererklärungen der letzten Jahre abgleichen. Wer als Vermieter bei Airbnb geführt wird, aber keine Mieteinkünfte erklärt hat, ist verdächtig. Im Oktober 2020 wollen die Finanzämter die ersten Ermittlungsmaßnahmen durchführen. Ergibt sich dabei, dass jemand Mieteinnahmen verschwiegen hat, wird das Finanzamt Steuern nachfordern und ein Strafverfahren einleiten.

Bagatellgrenzen

Einkommensteuer wird nur erhoben, wenn Bagatellgrenzen überschritten sind. Diese Grenzen sind aber nicht hoch: Ein normaler Arbeitnehmer muss die Miete schon versteuern, wenn er einmal im Jahr für eine Woche eine Wohnung vermietet, damit 700 Euro einnimmt und 250 Euro Kosten geltend machen kann. In Bremen kommt zur Einkommensteuer die Tourismusabgabe („City-Tax“) hinzu, schon ab der ersten Übernachtung. Bei fünfstelligen Beträgen sind zusätzlich Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zu prüfen.

Rechtzeitige Selbstanzeige

Das Strafverfahren lässt sich abwenden. Dafür müssen Sie vor der ersten Ermittlungsmaßnahme dem Finanzamt alle Einkünfte nachträglich offenbaren – nicht nur Mieteinnahmen von Airbnb, sondern auch von Wimdu, 9flats, booking.com und alle anderen. Die Steuern nachzahlen müssen Sie selbstverständlich ebenfalls.

Sind Sie betroffen?

  • Wir rekonstruieren für Sie die Einnahmen, wenn Sie keine Aufzeichnungen mehr haben.
  • Wir prüfen für Sie, welche Ausgaben Sie von den Mieteinnahmen abziehen dürfen.
  • Wenn nötig, schreiben wir die strafbefreiende Selbstanzeige.
  • Wir unterstützen Sie dabei, künftig regelmäßig richtige Steuererklärungen abzugeben.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin per Telefon: (0421) 8094494-0 oder per E-Mail: info@steuern-recht-wirtschaft.de.

→ Alexander Eydlin: Airbnb gibt Vermieterdaten an Steuerfahndung weiter (Zeit online vom 2. September 2020)

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert