Das Finanzamt verlangt eine nachvollziehbare, nachprüfbare, vollständige und richtige Buchführung. Es genügt nicht, dass der Inhalt richtig ist. Zusätzlich muss eine verständliche Verfahrensdokumentation dem Betriebsprüfer den äußeren Anschein der Richtigkeit vermitteln. Das ergibt sich aus dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu den „Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung“ vom 14. November 2014. Der Referent beschreibt, wie die Finanzämter damit in Betriebsprüfungen umgehen, und gibt Handlungsempfehlungen für kleine und mittlere Unternehmen.
Zeit und Ort
28. August 2018, 16:00−17:30
Handelskammer Bremen, Haus Schütting
Anmeldung direkt bei der Handelskammer: Veranstaltung
Vortragsfolien zum Download
Bürokratische Textbausteine? Die GoBD-Verfahrensdokumentation in der Praxis (PDF)