Zwischen Finanzämtern und Steuerberatern werden Daten hin- und hergeschickt. Seit vielen Jahren entwickelt die Finanzverwaltung Standards, damit die Datenverarbeitung auf Seiten des Finanzamtes leichter wird. Bei der Entwicklung berücksichtigt sie auch, dass die Echtheit der Daten (Authentizität) und die Zugriffsberechtigung (Autorisierung) sichergestellt werden müssen. Über die ELSTER-Schnittstelle werden die Daten deswegen verschlüsselt und signiert durch das Internet geschickt. Die Schlüssel werden durch die Finanzverwaltung selbst und durch vertrauenswürdige Dienstleister wie die Datev e.G. auf dem Postweg verteilt.
Zwischen Rechtsanwälten und Gerichten ist ein anderes System geplant, das sog. besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Ein Vorläufer war seit 2004 in Betrieb, das beA sollte zum 1. Januar 2016 starten. Allerdings orientiert sich die Entwicklung hier weder an den Bedürfnissen der Anwender auf Seite der Gerichte noch auf Seiten der Rechtsanwälte, und wegen Sicherheitslücken ist es bis auf weiteres ganz außer Betrieb.
Kommunikation zwischen Mandanten und Beratern
Schon bei der Kommunikation zwischen Finanzämtern und Steuerberatern ist es sinnvoll, keinen Unbefugten mitlesen zu lassen. Viel wichtiger ist aber, die Kommunikation zwischen Mandanten und Beratern zu verschlüsseln. Was hier besprochen wird, muss vor dem Staat geheim gehalten werden. Die beste Selbstanzeige wegen Schwarzgeld auf Schweizer Konten nützt nämlich nichts, wenn die Steuerfahndung schon ein paar Tage vorher den E-Mail-Verkehr mit den Kontoauszügen abhören konnte.
Unsere Angebote
Sie erreichen uns mit verschlüsselten E-Mails. Dazu nutzen wir den Standard PGP. Sie benötigen neben der kostenfreien Software lediglich unseren → PGP-Schlüssel, dessen Echtheit wir im persönlichen Gespräch oder telefonisch abgleichen können. Als unser Mandant können Sie außerdem auf unsere Datenaustauschplattform zugreifen, mit der Sie Dateien an uns schicken oder von uns abrufen können.
→ Verschlüsselte Kommunikation: Unser Angebot für Sie